Was können wir tun?

1. Baurechtlich: Höhe und Genehmigung angreifen

Verhinderung oder Einschränkung der Höhenanpassung im Bebauungsplan / Flächennutzungsplan.

Wie:

  • Prüfung des Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan (FNP) – oft ist die Höhe oder Art der Nutzung dort festgelegt.

  • Falls eine Änderung nötig ist (z. B. neue Höhenbegrenzung für größere Anlagen):

    Einwände in der Öffentlichkeitsbeteiligung im Planänderungsverfahren einreichen.

    Juristisch gegen die Änderung argumentieren: z. B. Beeinträchtigung des Ortsbilds, Gesundheitsschutz (Lärm, Infraschall), Schattenwurf, Artenschutz.

2. Ackerland „unattraktiv“ machen

Umwidmung oder Nutzung des Bodenschutz- oder Naturschutzrechts.

Optionen:

  • Flächen als ökologisch wertvoll deklarieren: z. B. durch Biotope, seltene Arten (Vogelkartierung machen!).

  • Naturschutzrecht anwenden: z. B. wenn Brutgebiete von Vögeln, Fledermäusen o.ä. betroffen sind.

  • Initiieren einer Umwidmung von Ackerland zu Landschaftsschutzgebiet.

  • Bodenschutzrecht: intensive landwirtschaftliche Nutzung oder Altlasten (Altstandorte?) nachweisen, um Eignung für Neubauten in Frage zu stellen.

3. Öffentlichkeitsarbeit gegen das Vorhaben

Maßnahmen:

  • Informationskampagne: Flyer, Webseite, Pressemitteilungen, Anwohnerversammlungen.

  • Druck auf Gemeinde-/Kreispolitik: z. B. mit Unterschriftensammlungen, Bürgerversammlungen, lokale Medien.

  • Verweis auf Gesundheitsgefahren: Infraschall, Lärm, Schattenwurf, Blinklichter etc.

  • Sichtverschandelung dokumentieren – Visualisierungen mit Höhenvergleich zeigen.

4. Formale Rechtsmittel einlegen

  • Klage gegen die Baugenehmigung beim Verwaltungsgericht (z. B. Lärmimmissionen, Schattenwurf, Artenschutz).

  • Nachbarn haben Beteiligungsrechte, wenn sie in einer bestimmten Nähe wohnen.

  • Gutachten beauftragen (z. B. Lärmgutachten, Schattengutachten, Umweltgutachten).

5. Beteiligungspflicht einfordern

Falls der Investor Rückbau + Neubau als Ersatzvorhaben deklarieren will, könnte er die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) umgehen wollen.

Wir können:

  • Fordern, dass eine vollständige UVP durchgeführt wird.

  • Einwenden, dass die Änderung wesentlich ist → neue UVP nötig.

Das verlangsamt das Verfahren drastisch, erzeugt juristische Unsicherheit und kann andere Behörden zur Vorsicht zwingen.

Kombination für maximale Wirkung

  1. Parallel Öffentlichkeitsarbeit und juristische Prüfungen.

  2. Einwände organisieren, z. B. über Bürgerinitiative oder Verein.

  3. Lokalpolitiker ins Boot holen, z. B. durch Antrag auf Bürgerentscheid.

  4. Biologisches Gutachten beauftragen – mit Fokus auf Schutzgebiete, Vogelzug, Schattenwurf etc.

  5. Baurechtliche Blockade: verhindere aktiv die notwendige Änderung des FNP oder Bebauungsplans.