Müssen wir eine Klage auf Höhenanpassung befürchten?
Das Argument der Befürworter des Repowering-Vorhabens, dass eine Klage durch den Investor droht, wenn es keinen Regionalplan gibt und die Stadt deshalb keine Höhenbeschränkung festlegt oder beibehält, klingt auf den ersten Blick dramatisch – aber es lässt sich juristisch, politisch und sachlich relativieren.
Warum die Angst vor einer Klage nicht gerechtfertigt ist:
1. Klagen kann jeder – ob mit oder ohne Regionalplan
Ein Investor kann grundsätzlich immer versuchen, gegen eine gemeindliche Entscheidung zu klagen. Aber:
Es bedeutet nicht, dass eine Klage erfolgreich wäre.
Die Kommune hat Planungshoheit (§ 1 Abs. 3 BauGB). Sie darf das Repowering regeln – auch mit Beschränkungen.
Gerichte erkennen das öffentliche Interesse (z. B. Schutz der Wohnbevölkerung, Artenschutz, Landschaftsbild) sehr wohl als legitime Gründe für Einschränkungen an.
👉 Fazit: Die Stadt hat Spielräume und ist nicht „wehrlos“!
2. Ohne Regionalplan = keine automatische Freigabe
Es ist ein Mythos, dass ohne Regionalplan alles erlaubt ist. Vielmehr:
In Abwesenheit eines Regionalplans greifen andere Regelungen (z. B. Baugesetzbuch, Artenschutzrecht, UVP, Landesplanung).
Windkraft im Außenbereich bleibt privilegiert, aber nicht unbegrenzt möglich. Sie unterliegt Einschränkungen durch kommunale Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, Natur- und Artenschutz.
👉 Fazit: Kein Regionalplan heißt nicht: „Der Investor darf bauen, was er will.“
3. Gerichte stärken die kommunale Planungshoheit
Zahlreiche Urteile (z. B. OVG NRW, VGH Bayern, VG Potsdam) bestätigen:
Gemeinden dürfen Höhe, Abstand, Standorte einschränken, wenn es sachlich begründet und formal korrekt geschieht.
Eine Höhenbeschränkung im Flächennutzungs- oder Bebauungsplan ist rechtlich zulässig, etwa zur Wahrung des Landschaftsbildes oder der Lebensqualität.
👉 Fazit: Solide Planung schützt rechtssicher – nicht das Nachgeben aus Angst vor Klagen.
4. Vermeidung von Klagen ≠ gute Planung
Politisch muss gelten:
Kommunen dürfen sich nicht erpressen lassen mit der Drohung einer Klage.
Eine Entscheidung aus Angst vor Investoreninteressen ist kein demokratischer Entscheidungsprozess, sondern ein Kniefall vor ökonomischem Druck.
Gute Planung orientiert sich an öffentlichen Interessen – nicht an der juristischen Stimmungslage.