Müssen wir eine Klage auf Höhenanpassung befürchten?

Das Argument der Befürworter des Repowering-Vorhabens, dass eine Klage durch den Investor droht, wenn es keinen Regionalplan gibt und die Stadt deshalb keine Höhenbeschränkung festlegt oder beibehält, klingt auf den ersten Blick dramatisch – aber es lässt sich juristisch, politisch und sachlich relativieren.

Warum die Angst vor einer Klage nicht gerechtfertigt ist:

1. Klagen kann jeder – ob mit oder ohne Regionalplan

Ein Investor kann grundsätzlich immer versuchen, gegen eine gemeindliche Entscheidung zu klagen. Aber:

  • Es bedeutet nicht, dass eine Klage erfolgreich wäre.

  • Die Kommune hat Planungshoheit (§ 1 Abs. 3 BauGB). Sie darf das Repowering regeln – auch mit Beschränkungen.

  • Gerichte erkennen das öffentliche Interesse (z. B. Schutz der Wohnbevölkerung, Artenschutz, Landschaftsbild) sehr wohl als legitime Gründe für Einschränkungen an.

👉 Fazit: Die Stadt hat Spielräume und ist nicht „wehrlos“!

2. Ohne Regionalplan = keine automatische Freigabe

Es ist ein Mythos, dass ohne Regionalplan alles erlaubt ist. Vielmehr:

  • In Abwesenheit eines Regionalplans greifen andere Regelungen (z. B. Baugesetzbuch, Artenschutzrecht, UVP, Landesplanung).

  • Windkraft im Außenbereich bleibt privilegiert, aber nicht unbegrenzt möglich. Sie unterliegt Einschränkungen durch kommunale Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, Natur- und Artenschutz.

👉 Fazit: Kein Regionalplan heißt nicht: „Der Investor darf bauen, was er will.“

3. Gerichte stärken die kommunale Planungshoheit

Zahlreiche Urteile (z. B. OVG NRW, VGH Bayern, VG Potsdam) bestätigen:

  • Gemeinden dürfen Höhe, Abstand, Standorte einschränken, wenn es sachlich begründet und formal korrekt geschieht.

  • Eine Höhenbeschränkung im Flächennutzungs- oder Bebauungsplan ist rechtlich zulässig, etwa zur Wahrung des Landschaftsbildes oder der Lebensqualität.

👉 Fazit: Solide Planung schützt rechtssicher – nicht das Nachgeben aus Angst vor Klagen.

4. Vermeidung von Klagen ≠ gute Planung

Politisch muss gelten:

  • Kommunen dürfen sich nicht erpressen lassen mit der Drohung einer Klage.

  • Eine Entscheidung aus Angst vor Investoreninteressen ist kein demokratischer Entscheidungsprozess, sondern ein Kniefall vor ökonomischem Druck.

  • Gute Planung orientiert sich an öffentlichen Interessen – nicht an der juristischen Stimmungslage.

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